Ab dem 3. Schwangerschaftsmonat (12. Schwangerschaftswoche), können Sie gern Kontakt mit uns aufnehmen.
Sollten allerdings schon früher Beschwerden, wie z.B. starke Übelkeit auftreten, kontaktieren Sie uns gern eher.
Jede Frau hat in der Schwangerschaft Anspruch auf Hebammenleistung, wovon die meisten zu 100% von den Krankenkassen übernommen werden.
Die Betreuung in der Schwangerschaft umfasst:
- Vorgespräch zum Kennenlernen
- Beratung und Hilfestellung rund um alle schwangerschaftsbedingten
Veränderungen und Beschwerden, telefonisch und persönlich. Meist durch
alternative Heilmethoden: Homöopathie, Akupunktur, Taping und Pflanzenheilkunde - Schwangerenvorsorge
- Hilfe bei "glückloser Schwangerschaft" und Trauerbegleitung
- Akupuntur in der Schwangerschaft
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